Pflegezusatzversicherung vergleichen:
Es gibt bereits die gesetzliche Pflegeversicherung, die die wichtigsten Pflegekosten finanziert. Diese Versicherung übernimmt aber nie die gesamten Kosten. Die übrigen Kosten muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Wenn der Bedürftige das nicht kann, können auch die Kinder verpflichtet werden, im Rahmen des Elternunterhalts für die Kosten einzustehen.
Pflegezusatzversicherung vergleichen
Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten heute eine Pflegezusatzversicherung an. Dabei kann grob unterschieden werden zwischen einer Pflegetagegeldversicherung und einer Pflegekostenversicherung. Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird entsprechend des Pflegegrades ein bestimmtes Tagegeld gezahlt, dessen Höhe im Voraus festgelegt wird. In der Verwendung ist der Pflegebedürftige oder sein Angehöriger frei. Anders ist es bei der Pflegekostenversicherung. Hier ist klar geregelt, wofür das Geld im Ernstfall verwendet werden darf.
Aufgrund der Vielzahl der Angebote ist ein Pflegezusatzversicherung Vergleich unabdingbar, bevor eine Entscheidung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages getroffen wird. Dabei sollten die Pflegezusatzversicherung Kosten und der Pflegezusatzversicherung Nutzen genau gegenüber gestellt werden.
Pflegezusatzversicherung Kosten
Es kann nicht pauschal gesagt werden, wie hoch die Pflegezusatzversicherung Kosten sind. Dies hängt von den Leistungen, den gewählten Tarifen und den Konditionen der Versicherungsgesellschaften ab. Im allgemeinen gilt der Grundsatz, dass eine Pflegetagegeldversicherung preiswerter ist als eine Pflegekostenversicherung. Bei einer Pflegetagegeldversicherung kann die Höhe des Pflegetagegeldes variiert und im Rahmen der Möglichkeiten der Versicherungsgesellschaft an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Es ist in der Regel auch jederzeit möglich, die Leistungen aufzustocken oder zu verringern.
Pflegezusatzversicherung Nutzen
Der Pflegezusatzversicherung Nutzen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie übernimmt im vereinbarten Rahmen die Kosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht gedeckt sind. So kann verhindert werden, dass der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen mit dem eigenen Gehalt oder mit dem eigenen Vermögen für die Pflegekosten aufkommen muss.